Neues Gesetz zur Regelung der Maklerprovision
9. November 2020Ab 23.12.2020 tritt das neue Gesetz zur Aufteilung der Maklercourtage in Kraft. Was genau sich ändert erfahren Sie hier kurz zusammengefasst:
- Beim Verkauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern an Privatpersonen soll die Maklerprovision zu gleichen Teilen auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden.
- Wird der Makler aufgrund zweier Maklerverträge als Interessenvertreter für sowohl Käufer als auch Verkäufer tätig, kann er Courtage nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen.
- Ausgenommen sind Baugrundstücke, gewerbliche Objekte, Mehrfamilienhäuser sowie gemischt genutzte Objekte.
Gerne erläutern wir Ihnen die neuen Regelungen und die Möglichkeiten für Ihren eigenen Immobilienverkauf in einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns gerne unter 0761-28 5 28 38 5
Ihre Immobilienberaterin Sonja Klein