Immobilienwissen:

Was bedeutet das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Immobilieneigentümer?

 

Auf dem Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2045 setzt die Bundesregierung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Erneuerbares Heizen die Rahmenbedingungen, wie in Zukunft in Deutschland Immobilien mit Wärme versorgt werden oder, besser gesagt, versorgt werden müssen.

 

Zunächst einmal die gute Nachricht für Immobilieneigentümer: Fest steht, dass bestehende Heizungen in Bestandsgebäuden weiter betrieben werden können; Defekte oder Mängel an der Heizungsanlage dürfen repariert bzw. behoben werden. In diesem Fall ist also kein Heizungstausch vorgeschrieben. Bei einem Komplettausfall der Heizung, einer sogenannte Heizungshavarie oder einer Erdgas- oder Ölheizung, die mit einem Konstanttemparatur-Kessel ausgestattet und über 30 Jahre alt ist, bestehen weitreichende Übergangslösungen bzw. -fristen und u. U. Ausnahmeregelungen. Auch eine Härtefallregelung, die Eigentümer von den Pflichten zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreit, ist vorgesehen.

Bei Bauvorhaben in Neubaugebieten mit Bauantrag ab dem Jahre 2024 muss eine Heizungstechnologie verbaut werden, die mind. zu 65% mit erneuerbarer Energie betrieben wird. Außerhalb eines Neubaugebietes gilt diese Regelung wohl frühestens ab 2026, da in diesen Fällen längere Übergangsfristen vorgesehen sind. Hinsichtlich dieser Regelung, aber auch der Definition, ab wann ein Baugebiet als Neubaugebiet im Sinne des GEG zu verstehen ist, sollte mit dem zuständigen Bauamt im Rahmen der Planungen rechtzeitig Kontakt aufgenommen und dies abgeklärt werden.

 

Für Mietshäuser gibt es zum Schutz der Mieterinnen und Mieter besondere Regelungen beim Thema Heizungsgesetz und Modernisierung der Heizungsanlage: Bis zu 10 % der Modernisierungskosten abzgl. staatlicher Förderungen dürfen Vermieter zukünftig auf ihre Mieter umlegen, wobei die Modernisierungsumlage auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter gedeckelt ist. Ist in einem Mehrfamiliengebäude jede Wohneinheit mit einer eigenen Gasheizung/Gastherme ausgestattet und fällt bspw. eine dieser Einzelheizungen in Form einer Heizungshavarie vollständig aus, so beeinflusst dieser Einzelausfall u. U. die Wärme- bzw. Heizungskonzeption des gesamten Gebäudes! Gerade bei Wohneigentümergemeinschaften und deren Hausverwaltungen dürfte diese Gegebenheit in Zukunft ein „spannendes“ Thema werden.

 

Die kommunale Wärmeplanung spielt in Zusammenhang mit dem neu gestalteten Gebäudeenergiegesetz eine entscheidende Rolle. Städte und Gemeinden müssen je nach Größe, spätestens aber im Jahre 2028, eine kommunale Wärmeplanung vorlegen, die den Bürgern und Bürgerinnen Informationen liefern und einen Überblick verschaffen soll, welche Möglichkeiten innerhalb einer Kommune vorhanden sind oder zukünftig zur Verfügung stehen, um ihre Immobilie mit Wärme zu versorgen. Dies soll die Wahl für die passende Heiztechnologie unterstützen. Freiburg ist schon sehr weit bei der kommunalen Wärmeplanung und kommt damit dem Ziel der Klimaneutralität näher. Die Wärmeversorgung in der Stadt soll zukünftig auf industrieller Abwärme, Umweltwärme wie z. B. Tiefengeothermie und erneuerbarem Strom sowie weiteren erneuerbaren Energiequellen basieren.

 

Beim Umstieg auf Heizen mit einem Anteil von 65% erneuerbarer Energie gibt es viele Möglichkeiten, welche Technologie Immobilieneigentümer einsetzen können. Dies sind insbesondere: Wärmepumpe, Anschluss ans Wärmenetz, Stromdirektheizung, Heizung mit Solarthermie oder Hybridheizung (z. B. Kombination Gasheizung/Wärmepumpe).

 

Für Bestandsgebäude gibt es weitere Möglichkeiten, wie z. B. Biomasseheizungen oder Heizungsanlagen, die nachweislich mind. mit 65% erneuerbarem Gas (Biomethan, Wasserstoff usw.) betrieben werden. Welche Technologie zum Einsatz kommen kann, hängt natürlich jeweils von den Gegebenheiten vor Ort und der Immobilie selbst ab.

 

Der Staat fördert den Heizungstausch, wenn die Heizungsanlage mind. 65% erneuerbare Energien nutzt. Bei der endgültigen Höhe des Förderbetrages kommt es z. B. auf den Zeitpunkt des Heizungstausches, aber auch auf die Höhe des individuellen Einkommens des Immobilienbesitzers an. Lt. Bundesregierung werden maximal 70% der notwendigen Investitionskosten in ein neues Heizungssystem gefördert. Beim Thema Förderung sollte unbedingt eine Energieberatung in Anspruch genommen werden.

 

Ob eine neue Heizung, die zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben wird, für einen Immobilienbesitzer ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist, muss natürlich immer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für jeden Einzelfall abgewogen werden. Denn wer in eine neue Heizung investiert, sollte im Hinterkopf haben, dass diese dann wieder in der Regel je nach Heizungsart bis zu 20-30 Jahre im Betrieb ist. Im Jahre 2028 wird die Nutzung von mindestens 65% erneuerbarer Energie dann für alle neuen Heizungen verbindlich.

 

Grundsätzlich raten wir Immobilienbesitzern, sich darüber zu informieren, wann für ihre Immobilie der richtige Zeitpunkt ist, auf erneuerbare Energie beim Heizen umzusteigen, und sich auf jeden Fall rechtzeitig Gedanken über die verschiedenen Möglichkeiten und auch Szenarien zu machen sowie sich über die möglichen Technologien für ihre Immobilie umfassend zu informieren. Denn, wenn sich bei einem Heizungsausfall, vor allem in der kalten Jahreszeit, herausstellt, dass die Heizung irreparabel defekt ist, ist ein rechtzeitiger Umgang mit diesem Thema, insbesondere, wenn es sich um ein vermietetes Objekt handelt, von strategischem Vorteil. Aber auch für Eigentümer, die sich mit dem Gedanken tragen, ihre Immobilie zu verkaufen, ist das Thema Gebäudeenergiegesetz von großer Bedeutung. Denn bei Käufern einer Immobilie spielt dieses Thema zunehmend für die Kaufentscheidung eine wichtige Rolle. Hier kommt es darauf an, dass man mit einem erfahrenen Partner beim Immobilienverkauf zusammenarbeitet.

 

Informationsquellen für Immobilienbesitzer, auch für die Entscheidung, welche Heizungstechnologie und Förderung am besten geeignet ist, sind insbesondere fachlich qualifizierte Energieberater, deren Beratungsleistungen auch staatlich gefördert sein können, öffentliche Webseiten, insbesondere vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (z. B. auf www.energiewechsel.de), der Heizungsinstallateur Ihres Vertrauens, aber auch Immobilienexperten vor Ort, die Eigentümer bei diesem Thema professionell und ausführlich unterstützen können.

 

Wichtige Hinweise: Jede Immobilie ist individuell; Modernisierungen sind einzelfallabhängig, insbesondere Technologiemöglichkeiten, gesetzliche Regelungen oder auch Förderrichtlinien können sich ändern. Daher sollten sich Eigentümer auf jeden Fall umfassend zu diesem Thema individuell für ihre Immobilie beraten lassen. Es handelt sich bei diesem Beitrag weder um eine Rechts- bzw. Energie-, oder Förderungsberatung, noch um eine andersartige Beratungsleistung. Der Beitrag dient lediglich als unverbindliche Information. Angaben ohne Gewähr!

 

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